Kündigung

Fakten zur Kündigung

Im Arbeitsrecht bedeutet der Begriff Kündigung die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigungserklärung. Die Wirksamkeit einer Kündigung ist an zahlreiche formale und materielle Vorraussetzungen geknüpft. So ist beispielsweise für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Die Gründe der Kündigungserklärung müssen in dem Kündigungsschreiben nicht enthalten sein, es sei denn, dass in einem geltenden Tarifvertrag ein Begründungszwang vorgeschrieben ist.

 

Arten der Kündigung

  • Außerordentliche Kündigung: Bei der außerordentlichen Kündigung (fristlose Kündigung) handelt es sich um das Auflösen eines Vertragsverhältnisses aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfrist.
  • Ordentliche Kündigung: Bei der ordentlichen Kündigung handelt es sich um eine fristgerechte Kündigung. Das bedeutet, dass das Vertragsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist beendet wird.
  • Änderungskündigung: Bei der Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung eines Vertragsverhältnisses mit dem gleichzeitigen Angebot der Fortsetzung unter veränderten Vertragsbedingungen.

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