Pflegezeitgesetz

Fakten zum Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Arbeitnehmern soll hierdurch ermöglicht werden, sich für eine begrenzte Zeitdauer ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen und zu versorgen. Da während dieser Pflegezeit ein Sonderkündigungsschutz besteht, ist das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet.

 

Rechte von Arbeitnehmern laut Pflegezeitgesetz

  • Arbeitnehmer dürfen der Arbeit bis zu zehn Tage fern bleiben.
  • Sie haben das Recht sich für eine bis zu sechs Monate dauernde Pflegezeit von der Arbeit freistellen zu lassen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!