Ihre Rechte im Arbeitsrecht verteidigt mit Hilfe der Kanzlei Bendfeldt in Hannover

Ihr Aufruf unserer Website der Kanzlei Bendfeldt freut uns. Doch auch der klassische Weg zu uns ist nicht weit. Sie finden unser Anwaltsbüro zentral im Osten von Hannover, in der Nähe des Gerichtsviertels mit dem Amtsgericht, dem Landgericht und den Fachgerichten im neuen Justiz-Zentrum. Wir würden uns freuen, Sie aus Hannover PLZ 30177 bei uns begrüßen zu dürfen.

Bereits seit mehr als 15 Jahren gibt es die Kanzlei Bendfeldt. Benötigen Sie Hilfe auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, ist Ihre Angelegenheit bei uns in guten Händen. Das bedeutet, dass wir Sie aus Hannover PLZ 30177 als Angestellter und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Streitsachen beraten und als Anwalt sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht vertreten. Durch unsere langjährige Berufserfahrung wissen wir, wie fordernd gerade Rechtsfälle des Arbeitsrechts sind. Deswegen ist es uns nicht nur wichtig, Qualifikation zur Verfügung zu stellen. Auch das benötigte Mitgefühl gehört bei uns dazu. Wir stehen Ihnen aus Hannover PLZ 30177 bei und setzen uns für die ideale Lösung ein!

Bei der Anwaltskanzlei Bendfeldt kennen wir das Streitpotenzial des Arbeitsrechts

Immer wieder kommt es unter Arbeitgebern und Beschäftigten zu einem Konflikt im Bereich des Arbeitsrechts. Es geht meist um den Beschäftigungsvertrag, der den Schlüsselbereich des Arbeitsrechts darstellt. Mit dem Beschäftigungsvertrag werden Ansprüche und Verpflichtungen des Arbeitgebers und des Beschäftigten bestimmt, denen vereinzelt nicht in zufriedenstellender Weise nachgekommen wird. Rasch kommen folgende Fragestellungen auf:

  • Wie lange kann die Probezeit dauern? Darf sie verlängert werden?
  • Was für Urlaubsregelungen sind gegeben?
  • Wann wird ein unbefristeter Beschäftigungsvertrag denkbar, wenn ich in eine befristete Beschäftigung habe?
  • Was ist bei einer Abmahnung zu tun?
  • Wie kann ich bei Belästigung am Arbeitsplatz richtig handeln?
  • Wenn zusätzliche Arbeitsstunden erforderlich sind, was für Ansprüche bestehen dann?
  • Mein Urlaubsanspruch wird mir verweigert – welche Optionen habe ich?

  • Ist die Kündigung zulässig?
  • Wann erhalte ich Kündigungsschutz?
  • Welche Fristen müssen bei einer Entlassung im Arbeitsrecht eingehalten werden?
  • Was kann bei einer Kündigung getan werden?

Im Individualarbeitsrecht werden diese und viele andere Fragen des Rechtsverhältnisses zwischen dem individuellen Angestellten und dem Arbeitgeber geregelt.

Das Kollektivarbeitsrecht reguliert im Unterschied dazu das Rechtsverhältnis zwischen dem Unternehmer und den Angestellten als Gruppe, wobei diese vom Betriebsrat vertreten werden. Das kollektive Arbeitsrecht ist im Betriebsverfassungsgesetz normiert. Teil des kollektiven Arbeitsrechts ist auch das Tarifvertragsrecht, das im Tarifvertragsgesetz festgelegt ist und das Rechtsverhältnis von Gewerkschaften und Unternehmerverbänden betrifft.


Fachkenntnis im Arbeitsrecht

Das große Potenzial des Arbeitsrechts ist darin begründet, dass es Raum lässt für das Ausreizen der zur Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen Normen, der Rechtsprechung, sowie für Verhandlungsgeschick. Einen fachkundigen und versierten Anwalt als Unterstützung zu haben ist für Sie als Mandant aus Hannover PLZ 30177 also überaus relevant.

Das ist ein weiterer Grund, weshalb Sie mit uns in der Kanzlei Bendfeldt den richtigen Ansprechpartner erhalten!

Wir können auf eine langjährige Schulung sowie praktische Erfahrung bei der Fallbearbeitung aufbauen und sind darin erfahren, fachmännisch und ergebnisorientiert zu begründen. Es ist unsere Absicht, für unsere Auftraggeber nach Möglichkeit schnell und mit Erfolg Lösungen für arbeitsrechtliche Konflikte zu finden. Dabei ist eine kooperative Einigung im Interesse beider oftmals am vernünftigsten. Besonders im Arbeitsrecht ist es nicht immer das massive Vorgehen, das bedingungslos zum Ziel führt.

Ihr Anspruch hat unsere volle Aufmerksamkeit

Beim Rechtsanwalt Bendfeldt ist uns Ihr Anrecht am wichtigsten. Das ist nicht nur das Credo der Anwaltskanzlei Bendfeldt, wir handeln auch danach. Ehe wir mit einer fachgerechten, auf Ihre individuelle Problematik bezogenen Betreuung beginnen, reservieren wir uns erst einmal ausreichend Zeit für Ihre Darstellung des Sachverhalts. Wir möchten den Sachverhalt ins Einzelne gehend untersuchen um Ihre Rechte mit Erfolg wahrzunehmen. Außerdem wissen wir selbstverständlich auch, dass jeder Streit eine Belastung bewirkt und ein ausgiebiges Gespräch von Bedeutung ist. Daher kann es für Sie aus Hannover PLZ 30177 schon eine ganz große Hilfe und Entlastung sein, über den arbeitsrechtlichen Fall sprechen zu können und Ihr Anliegen uns zu überlassen. Mit unserem ausgiebigen Gespräch legen wir deshalb in der Kanzlei Bendfeldt eine Basis um die Informationen zu sammeln und dann eine geeignete Vorgehensweise auszuarbeiten.

Auf welche Weise bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten verfahren wird

Auf was es bei einem Verfahren im Arbeitsrecht ankommt erfahren Mandanten aus Hannover PLZ 30177 in einem knappen Überblick. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen. In der ersten Gerichtsinstanz tragen beide Parteien ihre Kosten für die Vertretung im Prozess selber, und das unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, während die unterlegene Seite nur die Gerichtsgebühren bezahlen muss. In den nachfolgenden Instanzen, beim Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht, muss der Verlierer im Gerichtsverfahren die Vertretung des Gegners und selbstverständlich auch die eigenen Aufwendungen übernehmen.

Die Aufwendungen im Arbeitsgerichtsprozess sind im Vergleich zum zivilgerichtlichen Verfahren niedriger. Der Prozess vor dem Arbeitsgericht fängt immer mit einem Gütetermin an, in dem der Vorsitzende Richter versucht, gemeinschaftlich mit den Streitenden eine einstimmige Beseitigung des Konflikts zu erreichen. Ist dies nicht möglich, findet anschließend ein Kammertermin statt, bei dem neben dem Berufsrichter auch zwei Laienrichter anwesend sind, von denen einer der Arbeitnehmerseite und einer der Unternehmerseite angehört. Bei diesem Termin ist es auch denkbar, sich noch gütlich zu einigen. Kann weiterhin keine Einigung erfolgen, wird ein Urteil gefällt.

Eine schnelle und friedliche Lösung zu erzielen wird beim arbeitsgerichtlichen Verfahren noch deutlicher angestrebt als es bei Streitigkeiten im Zivilrecht der Fall ist. Eigenschaften wie Verhandlungswilligkeit, Verhandlungserfahrung, fachspezifische Kompetenz und Verständnis sind daher äußerst wichtig.


Das sind die Qualitätsfaktoren, die Sie als Auftraggeber in der Kanzlei Bendfeldt finden!

Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin bei uns, um Ihr Anliegen im Arbeitsrecht mit uns zu bewerten! Sie können sich mit uns per Anruf in Verbindung setzen unter 05 11 – 60 09 88 55 oder uns eine Mail an info@arbeitsrecht-hannover-mitte.de schicken! Wir setzen uns für die Verfechtung Ihres Rechts ein!

Selbstverständlich freuen wir uns auch über Ihren Anruf aus Hannover PLZ 30521 und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

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