Sonderurlaub

Fakten zum Sonderurlaub

Der Sonderurlaub ist eine spezielle Form von Urlaub, der dem Arbeitnehmer aus besonderen, in seiner Person liegenden Gründen gewährt wird. Die gesetzliche Regelung hierzu ist § 616 BGB. Dieser definiert jedoch nicht genau, in welchen Fällen Sonderurlaub zu gewähren ist.

Anerkannte Gründe für Sonderurlaub

  • Eine schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen
  • Die Pflege eines erkrankten Kindes
  • Die eigene Eheschließung
  • Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten (z.B. Zeugenaussage vor Gericht)
  • Die Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin
  • Die Teilnahme an Veranstaltungen von Gewerkschaften und Berufsverbänden
  • Durchführung eines Umzugs bei einem Wohnungswechsel
  • Dienstjubiläum

Tarifverträge und Sonderurlaub

Genauere Regelungen zum Sonderurlaub finden sich meist entweder im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!