Stellenausschreibung

Fakten zur Stellenausschreibung

Eine Stellenausschreibung ist die Bekanntmachung einer freien organisatorischen Stelle in einem Unternehmen der Privatwirtschaft oder in Behörden (öffentlicher Dienst). Die Stellenausschreibung kann dabei innerbetrieblich (intern) oder außerbetrieblich (extern) erfolgen.

Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral gestaltet werden, dass heißt, sie müssen sich an Frauen und an Männer wenden. Bei einer Benachteiligung wegen des Geschlechts oder auch bei Benachteiligung wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität kann der Arbeitgeber zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Dies gilt sowohl bei öffentlichen Stellenanzeigen, als auch bei innerbetrieblichen Stellenausschreibungen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. Näheres dazu ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt.

Inhalte einer Stellenausschreibung

Folgende Elemente sollte eine Stellenausschreibung enthalten:

  • Standort, Größe, Mitarbeiterzahl der Firma
  • Den Aufgabenbereich für den neuen Mitarbeiter
  • Stellenbeschreibung
  • Das Anforderungsprofil des Bewerbers
  • Arbeitsbedingungen sowie Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Gehalt, Erfolgsbeteiligungen, Sozialleistungen z. B. Altersversorgung
  • Organisatorisches Daten wie z.B. Empfangsadresse, Eintrittstermin und erforderliche Bewerbungsunterlagen

Innerbetriebliche Stellenausschreibung

Innerbetriebliche Stellenausschreibungen werden nur den eigenen Mitarbeitern bekannt gemacht.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!