Überstunden

Fakten zu Überstunden

Im Arbeitsrecht spricht man von Überstunden, wenn die vertragliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird. Die Regelarbeitszeit ergibt sich grundsätzlich aus dem Arbeitsvertrag oder aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus Gesetz. Auch im Beamtenrecht wird von Überstunden gesprochen wenn die festgelegte Regelarbeitszeit überschritten wird. Sofern es keine gesonderte Regelung zur Überstunden gibt, ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht dazu verpflichtet die Regelarbeitszeit zu überschreiten. Ausnahmen bilden hier bei Notfallarbeiten im Sinne der Treuepflicht. Es kann vereinbart werden, dass Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden. Dann besteht kein Anspruch auf eine Vergütung der Überstunden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Überstunden gibt es ohnehin nicht. Ein Anspruch auf  Vergütung der Überstunden kann sich nur aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Außerdem ist Voraussetzung für eine Vergütung, dass die Überstunden vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder zumindest bewusst geduldet werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!