AGB

Fakten zu den AGB

AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Vertragsrecht stehen AGB für vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Auf AGB muss vor Vertragsschluss deutlich hingewiesen werden. Grundsätzlich dürfen AGB keine von den wesentlichen Erwartungen abweichenden Regelungen enthalten.

Gesetzliche Regelungen zu AGB

  • Individuelle Vertragsabsprachen haben immer Vorrang vor AGB (§ 305b BGB).
  • Überraschende Klauseln in AGB, mit denen die andere Vertragspartei nach den Umständen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB).
  • Eventuelle Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen zu Lasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB).
  • Klauseln in AGB, die eine Vertragspartei unangemessen benachteiligen, sind unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB)
  • Weitere Klauselverbote in §§ 308 und 309 BGB

Einheitliche AGB

Viele Branchen haben einheitliche AGB, die teilweise von den jeweiligen Verbänden entwickelt und von den Mitgliedsunternehmen verwendet werden, z. B. die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB, die AGB-Sparkassen, die AGB-Banken.

Unsere Kontaktdaten beim Thema AGB

Sie haben vertragsrechtliche Fragen zu den Allgemeinen Geschäftbedingungen? Wir beraten Sie gerne und ausführlich zu dem Thema der Allgemeinen Geschäftbedingungen. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

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