Branntweinsteuer

Fakten zur Branntweinsteuer

Die Branntweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die durch Bundesgesetz geregelte wird und deren Aufkommen vollständig dem Bund zusteht. Verwaltet wird die Brandweinsteuer vom Zoll. Unter Branntwein ist jedes Erzeugnis zu verstehen, das Ethanol als maßgeblichen wertbestimmenden Faktor enthält. Davon ausgenommen sind Erzeugnisse wie z. B. bei Bier oder Schaumwein, für die besondere Bestimmungen gelten. Der Branntweinsteuer unterliegen außerdem alle Erzeugnisse aus Branntwein oder Erzeugnisse die Branntwein enthalten.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Branntweinsteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Branntweinsteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen von Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: