Rechtsanwalt Mietrecht Eigenbedarf

Fakten zum Eigenbedarf

Der Eigenbedarf der Mietwohnung ist einer der häufigsten Gründe für die Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter. Bei einer Eigenbedarfskündigung bedarf es eines ordentlichen Kündigungsgrundes. Hierbei reicht der bloße Wunsch, die Wohnung für eigene Zwecke zu nutzen, nicht aus. Der Vermieter muss in diesem Fall vernünftige und nachvollziehbare Gründe haben, warum er oder ein Familienangehöriger die Wohnung beziehen will. Ein ordentlicher Grund wäre in diesem Sinne, dass der Vermieter in der Mietwohnung seinen Altersruhesitz begründen will oder seinem Kind die Wohnung zur Verfügung stellen will. Der Vermieter muss ein schriftliches Kündigungsschreiben aufsetzen, in dem der konkrete Sachverhalt des Eigenbedarfs dargelegt wird.

 

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Sie haben Fragen zum Eigenbedarf? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Eigenbedarf. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: