Einspruch

Fakten zum Einspruch

Der Einspruch ist im Steuerrecht ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen Steuerbescheide oder andere Bescheide der Finanzbehörden. Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingereicht werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat, sonst wird der Bescheid rechtskräftig. Fehlt in dem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, kann der Betroffene noch innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen. Wird der Einspruch abgelehnt, muss gegen den Einspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden.

 

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Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Einspruch. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: