Energiesteuer

Fakten zur Energiesteuer

Am 15. Juli 2006 löste die Energiesteuer die bis dahin geltende Mineralölsteuer ab. Durch die Energiesteuerrichtlinie der Europäischen Union wird eine Angleichung der Mindestbesteuerung für elektrischen Strom und Energieerzeugnisse aus anderen Energiequellen als Mineralöl gefordert. Aus diesem Grund wurden die weiteren fossilen Energieträger Steinkohle, Braunkohle, sowie Koks und Schmieröle ins Energiesteuergesetz aufgenommen. Die Besteuerung von Strom wird gesondert im Stromsteuergesetz geregelt. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer und wird indirekt erhoben. Für die Erhebung der Energiesteuer und für die Steueraufsicht sind die Hauptzollämter zuständig.

 

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