Rechtsanwalt für EWIV Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

Fakten zur Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung EWIV

Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine auf dem Recht der Europäischen Union begründete Gesellschaft, die nach deutschem Recht als Personengesellschaft gilt. Diese Unternehmensform dient der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten und der Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder. Die EWIV kann gemäß EU-Recht in Verbindung mit nationalen Bestimmungen von Einzelpersonen, von Gesellschaften oder von Einheiten des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts gebildet werden und muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten bestehen. Die Gründung erfolgt durch Abschluss eines Gründungsvertrages, der in den Mitgliedsstaaten in die vorhandenen Register eingetragen werden muss. Die Gründung einer EWIV wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Die EWIV muss ihren Sitz innerhalb der Gemeinschaft oder im Europäischen Wirtschaftsraum haben. Sie kann jedoch einen Zweitsitz in jedem nicht der EU angehörenden Land haben. Eine EWIV muss kein Mindestkapital haben. Die EWIV hat nicht den Zweck, Gewinne für die Vereinigung zu erzielen. Gewinne werden zwischen den Mitgliedern aufgeteilt und müssen durch sie versteuert werden.

 

Unsere Kontaktdaten zur EWIV Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema EWIV Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: