Fahrtkosten

Fakten zu Fahrtkosten

Fahrtkosten gehören steuerrechtlich gesehen zu den Reisekosten. Die Aufwendungen für Fahrtkosten sind in der nachgewiesenen Höhe steuerlich abzugsfähig, wenn sie durch beruflich oder betrieblich bedingte Reisen anfallen. Hierbei steht dem Reisenden die Wahl des Verkehrsmittels (z.B. Mietwagens, Flugzeug, Zug, Nahverkehr, Fähre oder Taxi) frei. Wenn für die Geschäftsreise ein Dienstwagen benutzt wird, sind die anfallenden Fahrtkosten in den Betriebsausgaben des Arbeitgebers bzw. Unternehmers enthalten.

 

Abrechnungsmöglichkeiten der Fahrtkosten

a) Abzug der anteiligen tatsächlichen Kosten per Einzelnachweis:

Hierbei müssen die Gesamtkosten des Fahrzeugs, die Jahresfahrleistung und die beruflich gefahrenen Kilometer mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Es ist auch möglich sämtliche Aufwendungen mit Quittungen zu belegen

 

b) Abzug eines anhand von tatsächlichen Aufwendungen ermittelten fahrzeugindividuellen Kilometersatzes:

Bei der Pauschalierung von Fahrtkosten wird vorausgesetzt, dass der Umfang der auf einer Geschäftsreise zurückgelegten Fahrkilometer in einem Fahrtenbuch oder in der Reisekostenabrechnung festgehalten wird. Der Kilometersatz kann durch Einzelnachweis über einen Zeitraum von 12 Monaten ermittelt werden. Auch in den Folgejahren kann dieser Kilometersatz angewendet werden.

 

c) Kilometerpauschale:

Bei der Benutzung eines Autos ist der Abzug der Kilometerpauschale 0,30 € je gefahrenen Kilometer. Bei der Benutzung eines Motorrads beträgt die Pauschale 0,13 €.  Bei Fahrrädern 0,05 €. Der Pauschalbetrag erhöht sich bei jedem weiterem Teilnehmer einer Dienstreise um 0,02 € und bei der Mitnahme auf einem Motorrad um 0,01 €. Mit diesen Pauschalen gelten die anfallenden Aufwendungen als abgegolten. Außergewöhnliche Aufwenden wie z.B. Unfallschäden sind in der Pauschale nicht enthalten und können separat aufgeführt werden.

Aufwendungen für Hin- und Rückfahrt, Fahrten am Reiseziel und für Zwischenheimfahrten bei länger dauernden Geschäftsreisen zählen zu den Fahrtkosten. Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gehören dagegen nicht zu den Fahrkosten.