Fernabsatzvertrag

Fakten zum Fernabsatzvertrag

Der Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, abgeschlossen wird. Fernkommunikationsmittel in diesem Sinne sind z.B. das Telefon oder das Internet. Der Fernabsatzvertrag kann entweder die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beinhalten. Wenn der Verbraucher einen solchen Fernabsatzvertrag abschließt, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Versteigerungen sind vom Widerrufsrecht allerdings ausgenommen. Wenn ein Unternehmer für einen Vertragsschluss Fernkommunikationsmittel einsetzt, verpflichtet er sich dem Verbraucher bestimmte Informationen zukommen zu lassen. So muss er bei einem Fernabsatzvertrag seine Identität und eine ladungsfähige Anschrift nennen und hat eine Informationspflicht zu den wesentlichen Merkmalen der Ware oder der Dienstleistung. Weiterhin muss er den Verbraucher deutlich auf das Widerrufs- oder Rückgaberecht hinweisen, die sogenannte Widerrufsbelehrung.

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Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei Fragen zum Thema Fernabsatzvertrag. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

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