Rechtsanwalt Finanzamt Hannover

Fakten zum Finanzamt

Das Finanzamt ist eine Landesbehörde, die für die Verwaltung der Steuern zuständig ist. Ausnahmen sind die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, solange die Verwaltung dieser Steuern nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist. Ursprünglich waren die Finanzämter der Oberfinanzdirektion (OFD) untergeordnet. In einigen Regionen, wie z.B. Bayern, wurden die Oberfinanzdirektionen jedoch teilweise aufgelöst und stattdessen ein Landesamt für Steuern geschaffen. In Brandenburg sind die Finanzämter direkt dem Finanzministerium unterstellt. In Berlin sind die Finanzämter stattdessen der Senatsverwaltung für Finanzen unterstellt worden. Im Sinne der Automatisierung der Verwaltung wird versucht, Teile der Tätigkeiten von Finanzämtern auf Rechenzentren zu übertragen. Die jeweils örtlichen und sachlich zuständigen Finanzämter können über das GEMFA System ermittelt werden.

 

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