Gesellschaftsvertrag

Fakten zum Gesellschaftsvertrag

In einem Gesellschaftsvertrag werden die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern geregelt, die sich mit dem Ziel der Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben.

Inhalt eines Gesellschaftsvertrages

  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand / Zweck der Gesellschaft
  • Vertretung der Gesellschaft nach außen
  • die Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Innenverhältnis
  • Haftung der Gesellschafter
  • die Gewinnverteilung
  • Kündigung eines Gesellschafters
  • Fortführung im Falle des Todes eines Gesellschafters
  • Auflösung der Gesellschaft

Offenen Fragen im Gesellschaftsvertrag

Alle offenen Fragen, die nicht im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, unterliegen den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertragsabschluß ist grundsätzlich formlos. So kann ein Gesellschaftsvertrag auch mündlich abgeschlossen werden. Ausnahmen gibt es bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie der GmbH und der Aktiengesellschaft, bei denen eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist. Eine notarielle Beurkundung ist ebenfalls erforderlich, sobald ein Grundstück in eine Unternehmung eingebracht wird. Aus Gründen der Rechtssicherheit und damit der Beweissicherheit wird der Gesellschaftsvertrag regelmäßig schriftlich abgeschlossen. Der Gesellschaftsvertrag einer Aktiengesellschaft wird auch als Satzung bezeichnet.

Unsere Kontaktdaten beim Thema Gesellschaftsvertrag

Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei Fragen zum Thema Gesellschaftsvertrag. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

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