Rechtsanwalt Gewerbesteuer Hannover

Fakten zur Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Für die Gemeinden ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle. Die Gewerbesteuer ist eine Real- oder Sachsteuer und zählt zu den Gemeinde- und Objektsteuern. Rechtlich geregelt wird die Gewerbesteuer im Gewerbesteuergesetz (GewStG), der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, sowie in den Gewerbesteuer-Richtlinien. Für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag die Ausgangsbasis. Die Gewerbesteuer zählt zu den umstrittensten deutschen Steuern. Da insbesondere Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig sind, wurden immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gewerbesteuer laut. Vom Bundesfinanzhof und vom Bundesverfassungsgericht wurden diese Bedenken bisher nicht geteilt.

 

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