Rechtsanwalt Steuerrecht Grundsteuer

Fakten zur Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die sich auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung bezieht. Gesetzlich geregelt wird die Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG). Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Dazu wird von der zuständigen Finanzbehörde der so genannte „Einheitswert“ ermittelt. Dies ist ein Wert, der erheblich unterhalb des Verkehrswertes liegt. Durch Multiplikation des Einheitswertes mit der Steuermesszahl ergibt sich der Steuermessbetrag. Auf diesen wird wiederum mit der jeweilige Hebesatz der Gemeinde angewendet. Durch die unterschiedlichen Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus.

 

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer

Die Grundsteuer ist eine Objekt- oder Sachsteuer, da in ihrem Mittelpunkt keine natürliche bzw. juristische Person steht, sondern ein Objekt. Das Aufkommen der Grundsteuer fließt den Gemeinden zu. Die Grundsteuer ist also eine Gemeindesteuer. Es wird zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B unterschieden. Die Grundsteuer A bezieht sich auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B auf bebaute Grundstücke und Gebäude. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Grundsteuer auf Antrag erlassen werden, wenn die Kosten für ein Grundstück oder Gebäude höher sind als die Erträge.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Grundsteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Grundsteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: