Haftungsausschluss

Fakten zum Haftungsausschluss

Ein Haftungsausschluss ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach die gesetzliche Haftung für bestimmte Haftungsgründe oder auch der Umfang der Haftung, ausgeschlossen wird. Ein Haftungsausschluss ist nur begrenzt zulässig. Im Kaufrecht kann sich zum Beispiel ein Verkäufer nicht auf eine Vereinbarung berufen, durch die er die Rechte des Käufers wegen Mängeln ausgeschlossen hat, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat (§ 444 BGB).

In AGB ist eine Klausel unzulässig, wonach die Haftung des Unternehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen oder beschränkt wird. Auch eine Klausel, die einen Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden beinhaltet, ist unzulässig, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen (§ 309 Nr. 7 BGB).

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Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei Fragen zum Thema Haftungsausschluss. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

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