Handelsrecht – Definition

Einstieg zum Handelsrecht

Beim deutschen Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) finden also Anwendung, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird. Es kommt dabei auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure an und nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts. Das HGB stellt die entscheidende Rechtsquelle des deutschen Handelsrechts dar. Das geschäftliche Verhalten der Kaufleute wird durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt.

 

Handelsrecht dient einer schnellen Geschäftsabwicklung

Das Ziel des Handelsrechts sowie des HGB ist die schnellere Geschäftsabwicklung. Den geschäftsgewandten Kaufleuten wird im Vergleich zu den Verbrauchern eine geringere Schutzbedürftigkeit zuteil. Das HGB strebt zudem einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs an (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).

 

Internationalisierung tangiert Handelsrecht

Inzwischen hinterlässt die Internationalisierung auch im deutschen Handelsrecht ihre Spuren. Einen signifikanten Einfluss auf das Handelsrecht haben supranationale Organisationen und europäische Richtlinien. Auch die internationalen Übereinkommen für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr, wie z.B. das UN-Kaufrecht, tangieren das nationale Handelsrecht.

 

Unsere Kontaktdaten bei weiteren Fragen zum Handelsrecht

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