Fakten zum Handelsrecht
Beim deutschen Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) finden grundsätzlich nur auf Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten Anwendung. Es kommt dabei auf die Kaufmannseigenschaft der Akteure an und nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts. Das HGB stellt die entscheidende Rechtsquelle des deutschen Handelsrechts dar.
Handelsrecht dient einer schnellen Geschäftsabwicklung
Das Handelsrecht dient der schnelleren Geschäftsabwicklung. Von den geschäftsgewandten Kaufleuten wird im Vergleich zu den Verbrauchern mehr Eigenverantwortung erwartet. Ziele des HGB sind zudem ein erhöhter Vertrauensschutz und mehr Rechtssicherheit (Publizitätsschutz des Handelsregisters).
Das Handelsrecht im engeren Sinne meint nur das Recht des Handelsstands (1. Buch des HGB), die Vorschriften über die Handelsbücher (3. Buch des HGB) und das Recht der Handelsgeschäfte (4. Buch des HGB). Das Handelsrecht im weiteren Sinne umfasst neben den genannten Gesetzen auch das Gesellschaftsrecht das Banken- und Börsenrecht, das Privatversicherungsrecht, das Wertpapierrecht, das Wettbewerbsrecht und das Warenzeichenrecht.
Internationalisierung tangiert Handelsrecht
Inzwischen hinterlässt die Internationalisierung auch im deutschen Handelsrecht ihre Spuren. Einen signifikanten Einfluss auf das Handelsrecht haben supranationale Organisationen und europäische Richtlinien. Auch die internationalen Übereinkommen für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr, wie z.B. das UN-Kaufrecht, tangieren das nationale Handelsrecht.
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