Rechtsanwalt Handelsregister

Fakten zum Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das die Kaufleute und Handelsgesellschaften eingetragen sind. Das Handelsregister wird beim jeweils zuständigen Amtsgericht als Registergerichts geführt, wobei sich die Zuständigkeit des Registergerichts nach dem Hauptsitz des Kaufmanns oder der Handelsgesellschaft richtet, bei ausländischen Gesellschaften nach dem Sitz der deutschen Zweigniederlassung. Das Handelsregister kann von jedermann eingesehen werden und informiert über die wesentlichen rechtlichen Verhältnisse der eingetragenen Kaufleute und Unternehmen. Eintragungen im Handelsregister genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz nach § 15 Handelsgesetzbuch (HGB), weshalb Änderungen, etwa in der Geschäftsführung immer sofort zur Eintragung angemeldet werden sollten. Seit dem 01.01.2007 wird das Handelsregister vollständig elektronisch geführt. Zusätzlich wird jede Änderung im Handelsregister auch im Bundesanzeiger und in mindestens einer Tageszeitung veröffentlicht.

 

Das Handelsregister enthält folgende Angaben

  • Sitz eines Unternehmens, Niederlassung und Zweigniederlassungen, sowie deren Anschriften
  • Den Gegenstand des Unternehmens
  • Die vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, persönlich haftende Gesellschafter)
  • Die Rechtsform des Unternehmens
  • Die Höhe des Grund- oder Stammkapitals
  • Die Gesellschafter
  • Die Auflösung oder Löschung der Gesellschaft

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zum Handelsregister

Sie haben Fragen zum Handelsregister? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Handelsregister. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: