Rechtsanwalt Kraftfahrzeugsteuer

Fakten zur Kraftfahrzeugssteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer ist seit dem Juli 2009 eine Bundessteuer. Bis zum 30. Juni 2014 wird die Kraftfahrzeugsteuer vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet. Ab dem 1. Juli 2014 übernimmt die Bundesfinanzverwaltung (die Zollverwaltung) diese Aufgabe

 

Besteuerungstatbestände

  • Halten von inländischen Fahrzeugen,
  • Halten von ausländischen Fahrzeugen, die sich im Inland befinden,
  • widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen,
  • Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden, ausgenommen sind rote Kennzeichen für Prüfungsfahrten.

 

Nicht schienengeführte Fahrzeuge fallen unter Kraftfahrzeugsteuergesetz

Fahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind alle Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, die nicht permanent schienengeführt werden. Ein Fahrzeug gilt als inländisch, wenn es in Deutschland zugelassen worden ist. Dagegen gilt ein Fahrzeug als ausländisch, wenn es in einem anderen Staat zugelassen worden ist. Wird ein Fahrzeug ohne die erforderliche Zulassung auf öffentlichen Straßen bewegt, spricht man von einer widerrechtlichen Benutzung. Die Steuerpflicht bei der Kraftfahrzeugsteuer beginnt mit der Anmeldung und endet mit der Abmeldung.

 

Bemessungsgrundlagen der Kraftfahrzeugsteuer:

  • Bei Krafträdern und Personenkraftwagen, die erstmals bis zum 30.06.2009 zugelassen wurden, bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach dem Hubraum, Fahrzeuge mit Hubkolben zusätzlich nach den Schadstoffemissionen. Bei erstmaliger Zulassung ab dem 01.07.2009 bemisst sich die Steuer nach den Kohlendioxidemissionen und dem Hubraum
  • Bei Wohnmobilen bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen.
  • Bei dreirädrigen und leichten vierrädrigen Fahrzeugen mit Hubkolbenmotoren, die nicht zu den o.g. gehören, bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen, bei KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Kraftfahrzeugsteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Kraftfahrzeugsteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: