Lizenzvertrag

Fakten zum Lizenzvertrag

Lizenzverträge sind nicht eigens im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Aus diesem Grund wird der Lizenzvertrag auch als ein Vertrag eigener Art bezeichnet. Durch den Lizenzvertrag wird dem Lizenznehmer ein definiertes Nutzungsrecht für ein an sich geschütztes Recht erteilt. Gegenstand von Lizenzverträgen sind häufig Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern oder Marken, aber auch an „Know-how“, Urheberrechten oder Software.

Inhalte eines Lizenzvertrages

  • Beschreibung des Lizenzgegenstands
  • Inhalt und Umfang des Nutzungsrechts
  • die Laufzeit des Lizenzvertrages
  • das Entgelt
  • gegebenenfalls auch Vertragsstrafen

Entgelt beim Lizenzvertrag

Das Entgelt beim Lizenzvertrag beläuft sich oft in Form einer Vorrauszahlung und einer laufenden Gebühr, die in Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Lizenzgegenstandes steht. Häufig werden Lizenzverträge im Bereich des Auto- und Flugzeugbaus oder im Verlagswesen abgeschlossen. Der Lizenzvertrag ist dem Franchisevertrag ähnlich, er basiert aber auf anderen rechtlichen Grundlagen.

Unsere Kontaktdaten beim Thema Lizenzvertrag

Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei Fragen zum Thema Lizenzvertrag. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

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