Rechtsanwalt Steuerrecht Lohnsteuer

Fakten zur Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse des Steuerpflichtigen und wird direkt vom Arbeitgeber berechnet, vom Bruttolohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Steuerschuldner der Lohnsteuer ist zwar der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber haftet jedoch gegenüber dem Finanzamt für die richtige Berechnung und Abführung der Lohnsteuer.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Lohnsteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Lohnsteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: