Nachbesserung

Fakten zur Nachbesserung

Unter einer Nachbesserung versteht man im deutschen Zivilrecht die Beseitigung eines Mangels, etwa durch eine Reparatur. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Käufer beim Kaufvertrag den Anspruch auf „Beseitigung des Mangels“. Auch der Besteller beim Werkvertrag hat das Recht, „den Mangel beseitigen“ zu lassen. Der Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag liegt darin, dass der Käufer beim Kaufvertrag in der Regel die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung hat. Beim Werkvertrag liegt dieses Wahlrecht beim Werkunternehmer.

Unsere Kontaktdaten beim Thema Nachbesserung

Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei Fragen zum Thema Nachbesserung. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt
Königstraße 50
30175 Hannover
Tel.: 0511 – 279 488 30
Fax: 0511 – 600 988 54

info@rechtsanwalt-bendfeldt.de
www.rechtsanwalt-bendfeldt.de