Rechtsanwalt oHG offene Handelsgesellschaft

Fakten zur offenen Handelsgesellschaften

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG oder oHG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich zwei oder mehrere natürliche Personen und/oder juristische Personen zum Betreiben eines Handelsgewerbes unter einer gemeinsamen Firma zusammengeschlossen haben. Gesetzlich ist die OHG im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Zur Gründung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages erforderlich, der jedoch keinem Formerfordernis unterliegt. Die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Firma muss die Bezeichnung offene Handelsgesellschaft oder OHG bzw. oHG in sich tragen. Gibt es in der OHG keine natürliche Person, die als persönlich haftender Gesellschafter agiert, muss die Firma eine Bezeichnung enthalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet. Hierbei ist es gebräuchlich, den Rechtsformzusatz der juristischen Person zu nennen, wie beispielsweise GmbH & Co. OHG oder AG & Co. OHG. Sobald ein Grundstück in eine OHG eingebracht wird, ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich.

 

Kapitaleinlagen einer offenen Handelsgesellschaften

Ein Mindestkapital ist bei der Gründung der OHG nicht vorgesehen. Kapitaleinlagen können sowohl als Geld-, Sach- oder Dienstleistung erfolgen. Die Höhe der Einlagen wird individuell im Gesellschaftsvertrag festgehalten.

 

Pflichten der Gesellschafter offener Handelsgesellschaften

  • Einlagepflicht: Es besteht die Pflicht, Beiträge zu leisten
  • Geschäftsführung: Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung verpflichtet
  • Verlustbeteiligung: Der Verlust wird anteilig unter den Gesellschaftern aufgeteilt
  • Wettbewerbsverbot: Ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter darf der einzelne Gesellschafter in der OHG keine Geschäfte auf eigene Rechnung führen.

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur oHG offene Handelsgesellschaft

Sie haben Fragen zur oHG offene Handelsgesellschaft? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema oHG offene Handelsgesellschaft. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: