Rechtsanwalt Prokura

Fakten zur Prokura

Die Prokura ist eine umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht, die ein Kaufmann einem Mitarbeiter erteilt. Die Prokura ist in den §§ 48 – 53 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Ein Mitarbeiter, der mit einer Prokura ausgestattet ist, hat die Vollmacht, im Namen und für die Rechnung des Kaufmanns zu handeln und Geschäfte zu tätigen. Die Prokura kann im Innenverhältnis beschränkt werden, nach außen hin ist die Beschränkung jedoch nicht wirksam. Eventuelle Geschäftspartner können sich darauf verlassen, dass Geschäfte die sie mit dem Prokuristen getätigt haben, rechtswirksam sind. Die Prokura umfasst alle betrieblichen Funktionen. Ausnahmen sind lediglich die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken. Hierfür kann allerdings im Einzelfall eine Erlaubnis erteilt werden.

 

Es gibt verschiedene Arten der Prokura:

  • Die Einzelprokura ist eine selbstständig erteilte Prokura an eine Einzelperson, durch die sie allein vertretungsberechtigt ist.
  • Die Filialprokura beschränkt sich auf eine Filiale oder Geschäftsstelle eines Unternehmens. Eine Prokura, welche sich auf sämtliche Niederlassungen eines Kaufmanns erstreckt, wird auch als eine Generalprokura bezeichnet.
  • Bei der echten Gesamtprokura werden zwei oder mehrere Prokuristen zum gemeinschaftlichen Handeln befugt. Die Prokuristen verpflichten sich, gemeinschaftlich zu handeln und unterschreiben in der Regel auch gemeinsam.
  • Bei gemischter Prokura ist der Prokurist nur zusammen mit einem geschäftsführenden Gesellschafter oder einem Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.

 

Die Prokura erlischt

  • durch Geschäftsinsolvenz
  • durch Widerruf
  • bei der Beendigung des Dienstverhältnisses des Prokuristen
  • durch Einstellung des Gewerbebetriebes oder Insolvenzeröffnung
  • bei Geschäftsunfähigkeit des Prokuristen
  • bei der Veräußerung des Handelsgeschäftes

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur Prokura

Sie haben Fragen zur Prokura? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Prokura. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: