Provision
Fakten zur Provision
Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Provision. Als Provision bezeichnet man im Handelsrecht das Entgelt, das Vermittler, Makler oder Handelsvertreter für den Abschluss oder die Vermittlung von Geschäften erhalten. Die Provision besteht in der Regel in einem vorher vereinbarten Anteil an der Bruttosumme des vermittelten Geschäfts. Je nach Art der Provision entsteht der Anspruch bei Abschluss des Vertrages oder bei Zahlungseingang beim Unternehmer. Erst wenn der Vertrag erfüllt ist, ist die Provision endgültig verdient. Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters ist in den §§ 87 ff. HGB geregelt.
Arten von Provisionen
Die Höhe und Fälligkeit der Provisionen richtet sich meistens nach bestimmten und vorher vertraglich vereinbarten Tatbeständen und Bezugsgrößen. Im Wesentlichen sind die folgenden Provisionsarten zu unterscheiden:
- Abschlussprovision
- Bestandsprovision
- Inkassoprovision
- Delkredereprovision
- Dynamikprovision
- Einmalprovision
- Zuführungsprovision
Versteuerung der Provision
Grundsätzlich sind Provisionen umsatzsteuerpflichtig. Davon gibt es einige Ausnahmen, die sich im Wesentlichen auf die Vermittlung bestimmter Finanzdienstleistungen beziehen (§ 4 UStG):
- Versicherungsvermittlungsprovisionen
- Investmentvermittlungsprovisionen
- Kreditvermittlungsprovisionen
- Bausparvermittlungsprovisionen
Unsere Kontaktdaten bei weiteren Fragen zu Provision
Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Provision. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: