Rechtsanwalt SCE Europäische Genossenschaft

Fakten zur SCE Europäischen Genossenschaft

Die SCE (Societas Cooperativa Europaea) Europäische Genossenschaft ist eine rechtsfähige Gesellschaft. Die SCE ist eine Rechtsform des Genossenschaftsrechts und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Grundkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Der Sitz der SCE muss in einem Mitgliedstaat der EG oder EWR liegen. Der Zweck einer SCE entspricht dem der Genossenschaft und besteht hauptsächlich in der Förderung von Tätigkeiten der Mitglieder und in der Befriedigung ihrer Bedürfnisse.

 

Gründung einer SCE Europäischen Genossenschaft

Die SCE wird von mindestens fünf juristischen oder natürlichen Personen gegründet, die ihren Wohnsitz in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten des EWR haben. Eine bestehende Genossenschaft kann in eine SCE umgewandelt werden, wenn sie mindestens zwei Jahre lang eine Zweigstelle in einem Mitgliedsland des EWR hatte. Eine weitere Möglichkeit eine SCE zu gründen, ist die Verschmelzung mehrerer Genossenschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten.

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur SCE Europäische Genossenschaft

Sie haben Fragen zur SCE Europäische Genossenschaft? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema SCE Europäische Genossenschaft. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: