Rechtsanwalt SE Europäische Aktiengesellschaft

Fakten zur SE Europäischen Aktiengesellschaft

Die SE Europäische Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform nach Europäischem Recht. Die SE gilt nur in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie ermöglicht die Gründung von Gesellschaften nach einheitlichen Rechtsprinzipien. Umgangssprachlich wird die SE auch als Europa AG bezeichnet.

 

Merkmale der SE Europäischen Aktiengesellschaft

  • Die SE Aktiengesellschaft besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit.
  • Die SE ist eine Kapitalgesellschaft und besitzt ein Mindestkapital von 120.000 Euro.
  • Ihr Kapital ist in Aktien zerlegt. Jeder Aktionär haftet nur bis zur Höhe des von ihm gezeichneten Kapitals.
  • Die SE muss ihren Sitz in der EU oder im EWR haben. Es besteht die Möglichkeit, den Sitz jederzeit in einen anderen Mitgliedstaat verlegen.
  • Die Aktionäre der SE versammeln sich in der Hauptversammlung und üben grundlegende Rechte aus (die Eigentümerrechte).
  • Es besteht die Möglichkeit die Geschäftsführung auf zwei unterschiedliche Weisen auszuüben:
    • Im dualistischen System führt der Vorstand die Geschäfte und wird vom Aufsichtsrat kontrolliert
    • Im monistischen System übernimmt ein Verwaltungsrat die Leitung der SE in eigener Verantwortung. Der Verwaltungsrat besteht grundsätzlich aus drei Mitgliedern. Sofern das Grundkapital maximal 3 Mio. Euro beträgt, kann eine niedrigere Anzahl festgelegt werden. Für die Führung der laufenden Geschäfte und die Vertretung der „monistischen“ SE ist es nötig, dass der Verwaltungsrat geschäftsführende Direktoren bestellt.
  • Die Aktien werden nach den jeweiligen nationalen Vorschriften übertragen. Es gehört jedoch nicht zu den notwendigen Merkmalen einer Europäischen Gesellschaft, dass die Aktien an einer Börse gehandelt werden.

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur SE Europäische Aktiengesellschaft

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