Rechtsanwalt Steuerrecht Steuerbescheid

Fakten zum Steuerbescheid

Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den dem Steuerpflichtigen die Festsetzung der von ihm an das Finanzamt abzuführende Steuer bekannt gegeben wird. Dem Steuerbescheid ist eine so genannte Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen, mit der der Steuerpflichtige darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass er gegen den Bescheid innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids Einspruch bei dem Finanzamt einlegen kann, das den Bescheid erlassen hat. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung im Steuerbescheid, fängt die Rechtsbehelfsfrist nicht zu laufen an. Der Einspruch ist dann binnen eines Jahres möglich.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Steuerbescheid

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Steuerbescheid. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der  Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: