Steuerbetrug – Rechtsanwalt Steuerrecht Steuerbetrug

Fakten zu Steuerbescheid

In Deutschland stellt Steuerhinterziehung eine Straftat dar, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet werden kann. Bei der Steuerhinterziehung ist auch der Versuch strafbar. Wenn der Täter sich selbst anzeigt, bevor die Tat von der Finanzbehörde entdeckt wurde, tritt trotz vollendeter Steuerhinterziehung Straffreiheit ein (so genannte strafbefreiende Selbstanzeige, § 371 AO).

 

Mögliche Strafzumessung bei Steuerhinterziehung:

Bei der Strafzumessung ist die Höhe des Steuerschadens ausschlaggebend.

  • Bei Schäden bis zu 1.000 EUR kann das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden
  • Bei Schäden bis zu 50.000 EUR werden in der Regel Geldstrafen verhängt.
  • Bei Schäden ab 50.000 EUR kann statt einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden.
  • Bei Schäden ab 100.000 EUR wird in der Regel ein besonders schwerer Fall angenommen und eine Freiheitsstrafe verhängt.
  • Bei Schäden ab 1.000.000 EUR muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren gerechnet werden. Diese Strafe kann dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Steuerbetrug

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Steuerbetrug. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: