Rechtsanwalt Stiftung

Fakten zur Stiftung

Eine Stiftung verfolgt mithilfe eines Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck. Grundsätzlich bleibt bei diesem Vorgang das Vermögen auf Dauer erhalten. Die Begünstigten der Stiftung kommen somit nur in den Genuss der Erträge. Es gibt jedoch auch Stiftungen, die mit einer begrenzten Lebensdauer gegründet werden und die ihr Vermögen mit der Zeit aufbrauchen. Diese Form nennt man Verbrauchsstiftungen. In der Regel dienen Stiftungen gemeinnützigen Zwecken und werden in privatrechtlicher Form errichtet. Es gibt unterschiedliche Formen von Stiftungen. Die Förderstiftung fördern die Tätigkeiten von Dritten. Operative Stiftungen führen ihre Projekte selber durch. Der Zweck der Stiftung und die Art der Verwirklichung werden in der Satzung festgeschrieben. Häufige Intention für die Gründung einer Stiftung ist der Erhalt des Vermögens über den Tod des Stifters hinaus, z.B. wenn keine Erben vorhanden sind.

 

Besteuerung der Stiftung

Steuerlich begünstigt sind nur gemeinnützige Stiftungen. Ansonsten unterliegen sie der Körperschaftssteuer.

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur Stiftung

Sie haben Fragen zur Stiftung? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Stiftung. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: