Rechtsanwalt Stille Gesellschaft

Fakten zur Stillen Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ist eine spezielle Form der Gesellschaft. Sie ist eine Personengesellschaft und keine Handelsgesellschaft. Von der gesetzlichen Auslegung her besitzt die stille Gesellschaft eher den Charakter eines Schuldverhältnisses als eines Gesellschaftsverhältnisses. Stille Gesellschaften entstehen, sobald sich natürliche oder juristische Personen mit einer Vermögenseinlage an einem Handelsgewerbe beteiligen. Sie ist nach außen nicht erkennbar, da sie weder ins Handelsregister eingetragen wird, noch im Firmennamen auftaucht. Bei einer stillen Gesellschaft beschränken sich die Rechte und Pflichten ausschließlich auf das Innenverhältnis. Am Verlust nimmt der stille Gesellschafter lediglich bis zu der Höhe seiner Einlage teil. Im Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft wird die Verlustbeteiligung jedoch häufig ausgeschlossen.

 

Arten der Stillen Gesellschaft

  • Bei der typischen stillen Beteiligung ist der stille Gesellschafter nach Vereinbarung am Gewinn und Verlust beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft.
  • Bei der atypischen stillen Beteiligung werden dem stillen Gesellschafter so umfangreiche Vermögens- und Kontrollrechte eingeräumt, dass er als Mitunternehmer im Sinne des Einkommensteuergesetztes gilt

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur Stillen Gesellschaft

Sie haben Fragen zur Stillen Gesellschaft? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zur Stillen Gesellschaft. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: