Stromsteuer

Fakten zur Stromsteuer

Die Stromsteuer wird im Stromsteuergesetz geregelt und betrifft die Besteuerung des Stromverbrauchs. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer im Sinne der Abgabenordnung und gehört zu den so genannten Ökosteuern. Die Steuer entsteht mit der Entnahme von Strom, der von im Steuergebiet ansässigen Versorgern geleistet wird, durch Letztverbraucher oder durch die Entnahme von Strom aus dem Versorgungsnetz durch den Versorger zum Selbstverbrauch. Bei Eigenerzeugern entsteht die Steuer mit der Entnahme von Strom zum Selbstverbrauch im Steuergebiet.

 

Ausnahmen von der Stromsteuerpflicht:

  • Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist von der Stromsteuer befreit, sofern er aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz entnommen wird. Erneuerbare Energieträger sind z.B. Wasser- und Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Deponiegas, Klärgas und Biomasse. Klärschlamm und Grubengas sind dagegen keine erneuerbaren Energieträger.
  • Strom, der zur Stromerzeugung verwendet wird, ist von der Stromsteuer befreit. Strom gilt dann zur Stromerzeugung entnommen, wenn er in den Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit insbesondere zur Wasseraufbereitung, Dampferzeugerwasserspeisung, Frischluftversorgung, Brennstoffversorgung und Rauchgasreinigung oder in Pumpspeicherkraftwerken von den Pumpen zum Fördern der Speichermedien zur Erzeugung von Strom verbraucht wird.
  • Strom aus Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 2 Megawatt ist von der Stromsteuer befreit, sofern er vom Anlagenbetreiber in einem räumlichen Zusammenhang zur Entnahmestelle entnommen wird.
  • Strom, der in Notstromaggregaten und an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen erzeugt und dort verbraucht wird, ist von der Stromsteuer befreit.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Stromsteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Stromsteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: