Verein

Fakten zum Verein

Ein Verein ist eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen, die einen bestimmten Zweck verfolgen. Es gibt gewisse Mindestvoraussetzungen, die zur Gründung eines Vereins erfüllt werden müssen. So muss ein rechtsfähiger Verein mindestens eine Anzahl von sieben Gründungsmitgliedern haben. Weiterhin muss eine Satzung erstellt werden, in welcher die Befugnisse des Vereinsvorstands definiert sind. Bei einem nicht rechtsfähigen Verein sind lediglich zwei Gründungsmitglieder erforderlich. Eine schriftliche Satzung ist ebenfalls nicht erforderlich.

 

Arten von Vereinen:

  • Altrechtlicher Verein:
  • Dieser Verein ist nicht im Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen und dennoch eine juristische Person

  • Eingetragener Verein:
  • Eingetragene Vereine sind in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Diese Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck und sind somit Idealvereine.

  • Nicht eingetragener Verein:
  • Nicht eingetragene Vereine werden gemäß dem bürgerlichen Gesetzbuch wie eine GBR behandelt.

  • Rechtsfähige wirtschaftliche Vereine:
  • Dies ist ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zum Verein

Sie haben Fragen zum Verein? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Verein. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: