Verkäufer

Fakten zum Verkäufer

Verkäufer sind Fachkräfte, die mit der Akquisition (Kundengewinnung) beauftragt sind. Je nach Grad ihrer handelsrechtlichen Stellung und Spezialisierung besitzen sie unterschiedliche Berufsbezeichnungen. Ein sogenannter feste Verkäufer steht mit seinem Arbeitgeber in einem Dienstvertrag hat diesem gegenüber eine dementsprechende Treue- und Sorgfaltspflicht. Unabhängig vom erreichten Umsatz schuldet der Arbeitgeber seinem Verkäufer Lohn und Sozialversicherungsleistungen.

Unsere Kontaktdaten beim Thema Verkäufer

Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei Fragen zum Thema Verkäufer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen von Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

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