Versendungskauf

Fakten zum Versendungsverkauf

Der Begriff Versendungskauf wird verwendet, wenn der Verkäufer für die Versendung der Kaufsache zum Käufer zu sorgen hat. Grundsätzlich wird bei einem Versendungskauf ein Transportunternehmer (Spediteur, Frachtführer, etc.) in Anspruch genommen. In diesem Fall endet die Verantwortlichkeit des Verkäufers mit der Übergabe der Kaufsache an den Transportunternehmer (§ 447 BGB). Bei einem Versendungskauf hat der Käufer auch dann die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen, wenn er die Ware nicht oder beschädigt erhält. Mit etwaigen Schadenersatzforderungen muss sich der Käufer bei einem Versendungskauf an den Transportunternehmer wenden. Die Ausnahme bildet der so genannte Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB). Das bedeutet, dass ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft. Auf den Verbrauchsgüterkauf findet die Regelung zum Versendungskauf keine Anwendung, sodass der Käufer den Kaufpreis nicht zahlen muss, wenn der Kaufgegenstand bei ihm nicht oder nur beschädigt ankommt. Dann muss der Verkäufer sich mit Schadensersatzansprüchen an den Transportunternehmer wenden.

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