Was ist eigentlich Mobbing?

Der Begriff „Mobbing“ scheint in aller Munde zu sein. Aber Achtung! – Nicht jeder Konflikt, nicht jedes unkollegiale Verhalten am Arbeitsplatz ist gleich als Mobbing zu bezeichnen. Manche sind allzu schnell dabei zu sagen: „Ich fühle mich gemobbt“. Deshalb stellt sich ganz konkret die Frage: Was ist eigentlich Mobbing und was kann man dagegen tun?

Nach allgemeiner Meinung wird unter Mobbing am Arbeitsplatz das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte bzw. durch den Arbeitgeber (sog. „Bossing“) verstanden. Es geht dabei um schikanöses, tyrannisierendes oder ausgrenzendes Verhalten am Arbeitsplatz.

Es muss sich um fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen handeln, auch wenn sie nicht unbedingt nach einem vorgefassten Plan erfolgen müssen.
Beispiele für Verhaltensweisen, die als Mobbing bezeichnet werden können sind:

  • ständige unberechtigte Kritik an der Arbeit
  • Einschränkungen der Möglichkeiten, sich zu äußern
  • Kontaktverweigerung (soziale und/oder räumliche Isolation), man wird wie Luft behandelt
  • ständige Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachreden von Gerüchten), Lächerlichmachen (Abqualifizierung durch Vorgesetzte in Gegenwart von Kollegen)
  • ständige sexuelle Annäherungen und/oder verbale sexuelle Angebote
  • Art und Inhalt der zugewiesenen Arbeiten (es wird immer die schlechteste Arbeit zugewiesen, sinnlose Arbeiten werden zugewiesen, nur Problemfälle werden zugewiesen, Zuweisung gesundheitsschädlicher Arbeiten)
  • Androhung oder gar Ausübung körperlicher Gewalt

Wer von Mobbing betroffen ist, sollte so bald wie möglich entweder den Betriebsrat (sofern vorhanden) oder den nächsten Vorgesetzten oder den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Es empfielt sich, möglichst genaue Angaben darüber zu machen, wer wann was getan oder gesagt hat. Dies sollte schriftlich fixiert werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einem solchen konkreten Vorwurf nachzugehen. Unterlässt er dies, so kann er sich schadensersatzpflichtig machen.

Geeignete Maßnahmen seitens des Arbeitgebers können zunächst ein klärendes Gespräch mit Täter und Opfer, eine Ermahnung, eine Abmahnung, die Umsetzung, die Versetzung oder in ganz krassen Fällen oder wenn alle anderen Maßnahmen keine Wirkung gezeigt haben, sogar die Kündigung des Mobbingtäters sein.

Unternimmt der Arbeitgeber trotz der konkreten Mobbingvorwürfe eines Arbeitnehmers nichts, so bleibt dem Arbeitnehmer nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dort hat er die Möglichkeit, gegen den mobbenden Kollegen, Vorgesetzten oder Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Daneben kann er die Beseitigung bereits eingetretener Verletzungen, den Widerruf ehrverletzender Äußerungen oder die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Darüberhinaus können Mobbingopfer auch einen Anspruch auf Schadensersatz haben, z.B. für Arztkosten oder Kosten für die Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber. Kommt es zum Verlust des Arbeitsplatzes, kann der Mobbingtäter auch zum Ersatz des durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstandenen Schadens verpflichtet sein, also den Verdienstausfall.

Eventuell kommen auch Schmerzensgeldansprüche in Betracht, wenn es aufgrund des Mobbings zu konkreten Gesundheitsschäden gekommen ist.

Ein Mobbingopfer kann auch in bestimmten Fällen die Arbeitsleistung verweigern und trotzdem einen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung haben, wenn der Arbeitgeber zuvor auf das Mobbing hingewiesen und ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt worden ist.

In besonders schweren Fällen steht den Betroffenen auch das Recht zu, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Auch hier ist unbedingte Voraussetzung, dass dem Arbeitgeber eine angemessene Frist gesetzt wurde, innerhalb der dieser keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat. Von dieser Möglichkeit und auch von der Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu schließen, sollte selbstverständlich nur Gebrauch gemacht werden, wenn es gar nicht mehr anders geht.

Wer sich gegen Mobbing zur Wehr setzen will, muss allerdings beweisen, dass er gemobbt wird bzw. gemobbt worden ist. Dies bereitet oftmals nicht unerhebliche Schwierigkeiten.
Auf jeden Fall sollten Betroffene rechtzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, damit nicht alles noch schlimmer wird.

Gesa Bendfeldt
Rechtsanwältin