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Beschleunigte Verfahren in Hannover

Zahl der Beschleunigten Verfahren an niedersächsischen Amtsgerichten trotz Corona-bedingter Einschränkungen hoch

Trotz der Corona-bedingten Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen blieb die Zahl der „Beschleunigten Verfahren“ an niedersächsischen Amtsgerichten überraschend hoch. Das Niedersächsische Justizministerium hat 1.310 Verfahren im Jahr 2021 und 1.429 im Jahr 2020 gezählt. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2019, dem bislang stärksten Jahr, 1.675 Verfahren. Im ersten Halbjahr 2022 wurden 509 Verfahren durchgeführt, was ungefähr den Halbjahreswerten von 2021 und 2020 entspricht. Vor der Förderung im Jahr 2017 gab es nur 748 Verfahren.

Beschleunigte Verfahren als effektive Maßnahme gegen leichtere Kriminalität

Beschleunigte Verfahren sind insbesondere für reisende Täter aus dem Bereich der leichteren Kriminalität geeignet. Die Justiz kann einfache Ladendiebstähle oder kleinere Drogengeschäfte schnell verurteilen, um zu verhindern, dass Täter untertauchen und nicht mehr sanktioniert werden können. Die meisten Verfahren wurden in den zurückliegenden Jahren in Hannover, Osnabrück und Oldenburg durchgeführt.

Voraussetzungen und Vorteile von Beschleunigten Verfahren

Die Justizministerin Havliza betont, dass die Justiz konsequent und schnell reagiert, und dass das beschleunigte Verfahren abschreckend auf Täter wirkt. Das Verfahren basiert auf Vorschriften aus der Strafprozessordnung, die bereits seit den 1990er-Jahren bestehen. Die personell-organisatorischen Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein, um diese Verfahren durchführen zu können. Diese Voraussetzungen wurden in den vergangenen Jahren in Niedersachsen durch das Justizministerium gefördert. Es wurden Stellen an mehreren Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften geschaffen, und das Vorhandensein geeigneter Verfahren spielt eine große Rolle bei der Durchführung.

Der große Vorteil eines „Beschleunigten Verfahrens“ liegt darin, dass die Zeitspanne zwischen Tat und Prozess auf ein Minimum verkürzt wird. Die Verurteilung kann binnen 24 Stunden nach der Tat erfolgen, da bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beschleunigte Verfahren sind jedoch nicht in jeder Konstellation geeignet, insbesondere wenn die Tatumstände streitig sind und eine aufwändige Beweisaufnahme erforderlich ist.

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